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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Biber bleiben am Leben



Charlemagne
16.03.2009, 08:56
Endlich, der Bescheid des Landes NÖ, der über Leben oder Tod der Biber im Göllersbach zwischen Kleinstetteldorf und Eggendorf im Thale entscheiden sollte, ist im Hollabrunner Gemeindeamt eingetroffen. Das Urteil: Die Biber dürfen weiterleben. Und weiterhin im Göllersbach ihre Dämme bauen. „Das Ansuchen um Ausnahmegenehmigung zum Fangen und Töten von Bibern wird abgewiesen“, ist im Bescheid des Landes zu lesen. „Töten wollte ich den Biber ja nie. Ich war immer für das Absiedeln“, so Ortsvorsteher Josef Travnitschek zum Ergebnis.

Doch eine Ausnahmegenehmigung wurde der Stadtgemeinde erteilt: Die Biberdämme dürfen entfernt und der Bau der Nager, samt Gängen, darf zugeschüttet werden. Hier gilt es aber, strenge Auflagen des Landes, wie eine Abstimmung mit dem Bibermanagement NÖ oder ein Bericht inklusive Fotodokumentation, einzuhalten.

„Tiere werden geschützt, Landwirte stehen im Regen“
Die Grünen freuen sich über den Bescheid des Landes: „Das ist eine konsequente Entscheidung. Tieren, die unter Naturschutz stehen, wird nun auch wirklich geholfen“, ist StR Manfred Weigel über die Entscheidung froh. Allerdings erkennt er auch einen Nachteil: „Die Tiere sind zwar geschützt, aber die Landwirte bleiben bei Schäden im Regen stehen.“ Hier müsse das Land über den Tierschutz hinaus noch eine Schadensregelung finden. In diesem Punkt stimmt auch Bgm. Helmut Wunderl mit dem Stadtrat überein: „Wenn etwas passiert, ist niemand zuständig, also wird wohl die Gemeinde den Kopf hinhalten müssen, sollte zum Beispiel ein Weg einbrechen.“

Denn richten Tiere, die gejagt werden dürfen, Schäden an, so muss die Jagdgesellschaft für diesen Schaden aufkommen. Wenn aber Tiere, die unter Naturschutz stehen, etwas zerstören, muss bis jetzt noch niemand dafür haften. Wenig erfreut zeigt sich Stadt-Chef Wunderl über das gesamte Urteil des Landes: „Wie ich mich erinnere, ist das nicht im Sinne der Bevölkerung. Außerdem müssen wir nun erheblich mehr Geld ausgeben, da wir laufend die Dämme der Biber wegräumen müssen.“

Auflagen des Landes
• Vor der Entfernung von Biberdämmen ist einmalig eine Abstimmung mit dem Bibermanagement NÖ durchzuführen, in der die naturschutzfachlichen und technischen Rahmenbedingungen geklärt werden.
• Eine allenfalls erforderliche Verfüllung von Biberröhren darf ausschließlich nach fachlicher Beratung des NÖ Bibermanagements, Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur (…) durchgeführt werden. Dadurch ist sicherzustellen, dass die Röhren zum Zeitpunkt der Maßnahmen nicht genutzt werden und somit Biber nicht lebendig begraben werden.
• Die Bewilligung für sämtliche Maßnahmen gilt bis 31. März 2010.
• Es ist ein Bericht inklusive Fotodokumentation zu verfassen, in dem dokumentiert ist, wann, wo und aus welchem Grund Biberdämme oder –röhren entfernt wurden. Der Bericht ist der Naturschutzbehörde bis spätestens 15. Juni 2010 vorzulegen.

Urteil des Landes
Die Ausnahmegenehmigung zum Fang und Töten von Bibern konnte nicht erteilt werden, da die Bedingungen (…) nicht vorlagen. Von der Antragstellerin wurde die Gefahr einer Beeinträchtigung des rechtsufrig angrenzenden Kanalstranges vorgebracht. Diese würde zwar einen Grund zum Eingreifen im gesetzlichen Rahmen darstellen. Die Gefährdung konnte aber durch den beigezogenen Sachverständigen für Wasserbau nicht bestätigt werden. Somit war das Ansuchen hinsichtlich des Fang und Tötens von Bibern abzuweisen.

quelle nön.at
http://www.noen.at/redaktion/n-hol/article.asp?Text=292667&cat=339