Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Waldsterben" am Bisamberg!
minister
01.01.2009, 19:07
Schaut Euch mal die sinnlosen Baumschlägerungen (schöne Föhren usw.) auf dem Bisamberg an! Somit werden, im Namen des Naturschutzes Wälder vernichtet und Weidewiesen errichtet. Toll - die bringen dann die gute Luft und den Schatten im immer heisser werdenden Klima! Tolle Politiker...........
Ist leider ein Phänomen, das überall beobachtet werden kann...
Charlemagne
16.03.2009, 11:31
habe einige jährchen in floridsdorf verbracht und kenne den bisamberg und seine geschichte etwas näher ! begonnen hat der raubbau eigendlich in der zwischenkriegszeit in folge dessen dann bis 1945 und weiter darüberhinaus mit der brennholz gewinnung ! der weinbau war zum teil auch nicht ganz unschuldig für den niedergang des waldbestandes . das man sich jahrelang um den wald so gut wie nicht gekümmer hat liegt in den tatsachen das grosse teile des bisamberg bis vor kurzen noch mit blindgängern und munition verseucht war . dann sind noch die überreste der stellungen und betonreste dazu gekommen . diese mussten in den letzten jahren mühsam beseitigt werden , was bei den dichten unterholz kaum zu bewältigen war .richtung herrenholz/stammersdorf gibt es immer noch stellen die für jede forstarbeit imo gesperrt sind .diese jahre nach 1945 begünstigten den wildwuchs besonders bewegt man sich vom sender eichendorffhöhe richtung bisamberg ort gamshöhe gibt es sehr wohl aufforstungen abseits der markierten wege !man muss nur wissen wo ! gewisse baumarten sind nun mal nach 20-25 j schlägerungsreif dagegen kann man nichts machen man muss eben von zeit zu zeit den wald verjüngern . und.... die sicherheit der wanderer und waldbenutzer geht in diesen fall auch vor .was ich an den beitrag nicht verstehe , mal jault über die forstarbeiten aber fährt mit den auto rauf zum essen .liegen äste nach einen sturm auf der bergstrasse (bisamberg/ort seite) hagelt es beschwerden bei der bürgermeisterin von bisamberg/ort . wenn man sich schon einsetzt für den erhalt des bisamberg dann richtig ! dann sollte man auch mal vorschläg bringen was man alles machen kann um den wald zu erhalten . nur wachsen lassen ist nun mal nicht möglich .
lg. Charlemagne
minister
16.03.2009, 14:53
Geehrter Charlemagne!
ZITAT:vorschläg bringen was man alles machen kann um den wald zu erhalten . nur wachsen lassen ist nun mal nicht möglich .ENDE
leider wird es bald keinen Wald mehr geben, sondern nur mehr vereinzelt stehende Bäume. Und diese werden keine immergrünen Nadelbäume sein da, lt. EU-Plan alle Föhren gefällt werden müssen (weil artfremd - das muß man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen - hoffentlich trifft es nicht mal unsere lieben Muselmanen, die auch nicht zu uns passen...). Es werden vereinzelt Kirschbäume und kleinere Beerenbäume gepflanzt. Der Charakter eines Waldes soll absichtlich verschwinden und ein Hügel für u.A. Ziegenhaltung entstehen.
Aber was braucht eine Großstadt mehr - eine grüne Lunge oder Ziegenkäse :D
Charlemagne
16.03.2009, 16:33
soweit ich das noch im kopf hab liegt wien haar scharf am wienerwald das mit sicherheit kein kleines waldstück ist . bezüglich den EU-Plan das alle Föhren gefällt werden müssen ,nun, prozentuell gesehen dürfte da für den wald keine gefahr bestehen ,den die föhren in diesen fall ,fast keinen wirklichen bestand haben . das betrifft nicht nur den bisamberg sondern auch den rest von wiener wald und wiesengürtel . ob und wie weit kirschbäume und kleinere beerenbäume gepflanzt werden ........ kann ich nicht sagen . das müsste man sich mal vor ort ansehen oder es findet sich jemand der fotos machen kann . jedenfall finde ich diese aufregung etwas überzogen .
***Der Charakter eines Waldes soll absichtlich verschwinden und ein Hügel für u.A. Ziegenhaltung entstehen. ***
kann man das mit einen link belegen oder ist das nur eine vermutung ??
minister
16.03.2009, 18:19
Geehrter Charlemagne!
Da ich in der Ortschaft Bisamberg ("ich habe sie nicht nur im Kopf") wohne und auch den Berg begehe (im Gegensatz zu einem "aufjaulenden" mit dem Auto den Berg zum Gasthof hinauffahrenden Besucher) weiß ich worüber ich schreibe!
Es sind auch zwei unübersehbare (wenn man in letzter Zeit dort war - und nicht nur in Hollabrunn...) Schaubilder samt -zig Foldern dort aufgestellt, -also keine Vermutung.
Prozentuell sind auf der in Bisamberg befindlichen Seite mind. 50-60% Föhren - die den Waldcharakter ausmachen. Richtung Wien, über LA werden es immer weniger (Floridsdorf).
Ich war zufälligerweise heute auf der Elisabethhöhe und es sind nicht ein paar Föhren, sondern hunderte.........kann Ihnen gerne Fotos mailen, damit Sie meine "Aufregung" nicht als überzogen verstehen.
Es gibt auch einen Link über das "Förderprogramm" zur Versteppung.....
werde es gelegentlich posten...........
MfG!
Dass Föhren im Wienerwald "artfremd" sein sollen, ist mir neu.
Man denke nur an den Naturpark "Föhrenberge" oder die Gegend um den Peilstein... :rolleyes:
Charlemagne
16.03.2009, 18:42
Sollten sie dieses projekt meinen , ich bin darüber informiert .
http://www.life-bisamberg.at/
über bilder würde ich mich freuen und sicher auch die werte leserschaft !
lg aus hollabrunn
Charlemagne
16.03.2009, 18:50
Dass Föhren im Wienerwald "artfremd" sein sollen, ist mir neu.
Man denke nur an den Naturpark "Föhrenberge" oder die Gegend um den Peilstein... :rolleyes:
da wird weiter geholfen !http://www.schwarzfoehre.at/
lg. aus hollabrunn
minister
16.03.2009, 19:03
Ist ja interessant. Der Begriff "artfremd" ist plötzlich verschwunden....sieh an!
Bilder würde ich gerne senden - nur, wie funktioniert das..?
Charlemagne
16.03.2009, 19:38
Ist ja interessant. Der Begriff "artfremd" ist plötzlich verschwunden....sieh an!
Bilder würde ich gerne senden - nur, wie funktioniert das..?
den manne kann geholfen werden ! über tinypic zb . bild hochladen und dann ver-urln !;)
zum thema arten fremd !
Auszug aus dem NÖ Naturschutzgesetz
§ 17 Allgemeiner Pflanzen-, Pilz- und Tierartenschutz
(1) Wildwachsende Pflanzen und Pilze dürfen nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet
werden.
(2) Das Pflücken von wildwachsenden, nicht aufgrund einer Verordnung nach § 18 unter
Schutz stehenden, Pflanzen für den persönlichen Bedarf ist im Ausmaß eines
Handstraußes, das ist eine Pflanzenmenge, deren Stängel von Daumen und Zeigefinger
einer Hand umfasst werden können, gestattet. Für das Sammeln von Pilzen und
Wildfrüchten ist eine Bewilligung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht
erforderlich.
(3) Freilebende Tiere samt allen ihren Entwicklungsformen dürfen nicht mutwillig beunruhigt,
verfolgt, gefangen, verletzt, getötet, verwahrt oder entnommen werden. Die
gewerbsmäßige Verarbeitung und Veräußerung von einheimischen Schmetterlings-,
Käfer- oder sonstigen Insektenarten als Ganzes oder in Teilen ist verboten.
(4) Der Lebensraum wildwachsender Pflanzen oder freilebender Tiere (Nist-, Brut- und
Laichplätze, Einstände) ist von menschlichen Eingriffen möglichst unbeeinträchtigt zu
belassen.
(5) Das Auspflanzen und die Förderung nicht heimischer und nicht standortgerechter
Gewächse, sowie das Aussetzen und die Förderung nicht heimischer Tiere in der freien
Natur bedürfen der Bewilligung der Landesregierung. Die Bewilligung ist zu versagen,
wenn der Bestand standortgerechter heimischer Lebensgemeinschaften, die natürlichen
(genetischen) Eigenschaften heimischer Tier- und Pflanzenarten oder die Schönheit und
Eigenart eines Landschaftsraumes nachhaltig beeinträchtigt wird.
(6) Das Aussetzen oder Aussäen gentechnisch veränderter Organismen in der Natur ist
verboten. Dies gilt nicht, soweit diese Maßnahmen im Rahmen der Land- oder
Forstwirtschaft unter Einhaltung der Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (BGBl. Nr.
510/1994 in der Fassung BGBl. I Nr. 73/1998) erfolgen. Diese Maßnahmen bedürfen
jedoch einer Bewilligung nach diesem Gesetz, wenn eine Beeinträchtigung heimischer
wildlebender Tier- und Pflanzenarten, des Wirkungsgefüges der Natur oder eine
wesentliche Veränderung der Landschaft nicht auszuschließen ist.
§ 18 Artenschutz
(1) Die Vorschriften zum Artenschutz dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden
Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt. Der
Artenschutz umfasst
1. den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor
Beeinträchtigungen durch den Menschen, insbesondere durch den menschlichen
Zugriff,
2. den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der
Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie die Gewährleistung
ihrer sonstigen Lebensbedingungen und
3. die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in
geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.
(2) Wildwachsende Pflanzen oder nicht jagdbare freilebende Tiere, deren Bestandsschutz
oder Bestandspflege
1. wegen ihrer Seltenheit oder der Bedrohung ihres Bestandes,
2. aus wissenschaftlichen oder landeskundlichen Gründen,
3. wegen ihres Nutzens oder ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt oder
4. zur Erhaltung von Vielfalt oder Eigenart von Natur und Landschaft erforderlich ist,
sind durch Verordnung der Landesregierung gänzlich oder, wenn es für die
Erhaltung der Art ausreicht, teil- oder zeitweise unter Schutz zu stellen. In der
Verordnung können die Tier- und Pflanzenarten, deren Vorkommen im
Landesgebiet vom Aussterben bedroht ist, bestimmt werden.
(3) Durch Verordnung können nichtheimische Arten besonders geschützten heimischen Arten
gleichgestellt werden, wenn deren Bestandsschutz erforderlich ist, um im Geltungsbereich
dieses Gesetzes Ursachen ihres bestandsgefährdenden Rückgangs zu beschränken oder
auszuschließen, und die
1. in einem anderen Bundesland oder in ihrem Herkunftsland einen besonderen
Schutz genießen,
2. in internationalen Übereinkommen, denen Österreich beigetreten ist, mit einer
entsprechenden Kennzeichnung aufgeführt sind oder
3. nach gesicherten Erkenntnissen vom Aussterben bedroht sind, ohne in ihrem
Herkunftsland geschützt zu sein.
(4) Es ist für die nach den Abs. 2 und 3 besonders geschützten Arten verboten:
1. Pflanzen oder Teile davon auszugraben oder von ihrem Standort zu entfernen, zu
beschädigen oder zu vernichten, in frischem oder getrocknetem Zustand zu
erwerben, zu verwahren, weiterzugeben, zu befördern oder feilzubieten. Dieser
Schutz bezieht sich auf sämtliche ober- und unterirdische Pflanzenteile;
2. Tiere zu verfolgen, absichtlich zu beunruhigen, zu fangen, zu halten, zu verletzen
oder zu töten, im lebenden oder toten Zustand zu erwerben, zu verwahren,
weiterzugeben, zu befördern oder feilzubieten;
3. Eier, Larven, Puppen oder Nester dieser Tiere oder ihre Nist-, Brut-, Laich- oder
Zufluchtstätten zu beschädigen, zu zerstören oder wegzunehmen sowie
4. Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten der vom Aussterben
bedrohten und in der Verordnung aufgeführten Arten, insbesondere durch
Fotografieren oder Filmen, zu verursachen.
(5) Das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören der Brutstätten oder Nester besonders
geschützter Tiere ist, wenn sie keine Jungtiere enthalten und sich in Baulichkeiten
befinden, von Oktober bis Ende Februar gestattet, sofern es keine andere zufrieden
stellende Lösung gibt.
(6) Erforderlichenfalls können in der Verordnung auch Maßnahmen zum Schutz des
Lebensraumes und der Bestandserhaltung und –vermehrung der besonders geschützten
Arten festgelegt werden sowie Handlungen verboten oder eingeschränkt werden, die die
Bestände weiter verringern können.
(7) Das Auffinden verletzter, kranker oder hilfloser Tiere der vom Aussterben bedrohten
Arten soll der Landesregierung unverzüglich angezeigt werden. Tiere sind auf Verlangen
an staatliche Einrichtungen abzugeben.
hoffendlich überfordere ich hiermit nicht die werte leserschaft :D
minister
16.03.2009, 19:46
Danke!
Das ist dem Manne zu umständlich!
Schicke aber jedem gerne Fotos zu...............:)
Viele Grüße!
Helmut71
16.03.2009, 20:05
OT
Nützt doch die Mögichkeiten dieses Boards für das Posten von Bildern :rolleyes:
- man kann in jedem Beitrag Bilder / Dateien anhängen >> Anhänge verwalten
- man kann hier eigene Alben anlegen:
http://www.weinviertel.net/album.php
http://www.weinviertel.net/album.php?do=addalbum
.. und die Bilder dann bequem einfügen, zB per img-tag oder noch einfacher über "meine Fotos"
Charlemagne
16.03.2009, 20:10
Der Charakter eines Waldes soll absichtlich verschwinden und ein Hügel für u.A. Ziegenhaltung entstehen.
nun !! gibt es für den satz eine handfeste begründung ?
was gegen die ziegenhaltung??
minister
17.03.2009, 09:13
Falls der ganze Wald gerodet und der Berg abgetragen werden würde, um mehr Parkfläche zu erhalten, würden Sie wahrscheinlich schreiben: Was gegen Parkplätze......
Es ist alles eine Ansichtssache. Aber grundsätzlich ist ein Wald der Umwelt nützlicher als eine Steppenlandschaft mit Ziegenhaltung.....aber das muß nicht jeder verstehen :cool:
Charlemagne
17.03.2009, 10:26
also ich kann sie einfach nicht verstehen ! ich habe bereits versucht mit div. links ihnen zu zeigen warum es eine ziegenhaltung gibt bzw warum es zu schlägerungen kommt . irgendwie habe ich das gefühl ihnen stört die ziegenhaltung mehr als die rodungen !! warum eigendlich ? warum lässt man die tiere nicht in ruhe das machen für das sie vorgesehen sind ? landschaftsschutz !! lesen sie bitte die links durch bzw das naturschutzgesetzt ! es läuft alles gesetzkonform !
lg. Charlemagne
minister
17.03.2009, 13:15
Jetzt ist mir klar, Sie wollen mich verar...en! Somit beende ich (zumindest mit Ihnen) den Schriftverkehr.
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