Helmut71
07.11.2008, 09:17
Im Göllersbach in Ortsnähe hatte sich ein Biber angesiedelt. Schon damals machten sich Anrainer Sorgen, dass es auf Grund des Biberdamms zu Überschwemmungen im Ortsgebiet kommen könnte. Mittlerweile sind nach Beobachtungen vier Biber vor Ort. Sie sollen jetzt „entfernt“ werden. Grüne-Gemeinderat Dr. Oskar Luger ist empört. Seit dieser Zeit haben die Tiere „immer mehr Unheil angerichtet“, so Ortsvorsteher Josef Travnitschek. Denn die Biber durchbohren die Böschung in der Nähe das Kanalsystems. Dadurch entstand die Befürchtung, dass ein Kanalrohr einbrechen und dadurch der Göllersbach verunreinigt werden könnte. Dies sind, wie Ortsvorsteher Travnitschek anmerkt, die Befürchtungen der Bevölkerung.
So wurde eine Ortsversammlung einberufen, um über den Verbleib der Tiere zu diskutieren. Wichtige Diskussionsteilnehmer, wie der für den Wald zuständige Stadtrat Manfred Weigel oder StR Erwin Bernreiter, der für die Bachbette zuständig ist, haben gar nicht bzw. zu spät von dieser Versammlung erfahren.
Luger wirft dem Umweltstadtrat Leopold Hofbauer vor, „durch Abwesenheit geglänzt zu haben“. „Wäre meine Anwesenheit notwendig gewesen, dann wäre ich sicherlich zur Versammlung gekommen“, entgegnet Hofbauer.
Bei der Ortsversammlung wurde beschlossen, die Tiere schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen. Und nun scheiden sich die Geister. Von Luger erfuhr die NÖN, dass angeblich drei der vier Biber, die im Göllersbach zwischen Kleinstetteldorf und Eggendorf im Thale leben, erschossen worden seien. Der Vierte befinde sich noch auf der Flucht. „Ich weiß das aus sicherer Quelle“, bekräftigt Luger.
Tiere werden gefangen und abgesiedelt – oder getötet
Die NÖN konfrontierte Ortsvorsteher Travnitschek mit diesen Vorwürfen. „Das ist ein Blödsinn, da haben Sie eine falsche Information. Die Tiere leben derzeit noch im Göllersbach“, betont der.
Laut Travnitschek wurde bei der Ortsversammlung beschlossen, die Tiere mit Fallen einzufangen und dann „abzusiedeln, wenn sie jemand will“. Oder sie werden getötet. Doch all dies kann erst nach einem Bescheid der Landesregierung geschehen, der an die Stadtgemeinde Hollabrunn ergeht. „Das wird rund ein bis zwei Monate dauern“, so der Ortsvorsteher. Erst als letzte Maßnahme werde der Biberdamm weggeräumt und auch einige Bäume entfernt, um zu verhindern, dass sich wieder Biber dort ansiedeln.
Bei einem Lokalaugenschein konnte sich die NÖN davon überzeugen, dass zumindest ein kleiner Biber noch am Leben ist. Denn dieser sprang noch vergnügt in den Göllersbach. Der Damm ist nur noch teilweise vorhanden. Spuren weisen jedoch darauf hin, dass bereits versucht wurde, die Dämme und auch die unterirdischen Gänge von Menschenhand bzw. durch Baggerschaufeln zu zerstören.
Über Biberleben oder -tod in Eggendorf hat nun, so scheint‘s, die Landesregierung zu entscheiden.
BIBER-GESETZ
- Seit 31. Mai 2007 steht fest: Wenn Biber zu große Schäden anrichten, dürfen sie, eine Genehmigung des Landes vorausgesetzt, gefangen werden. Zuvor war eine Studie zum Erhaltungszustand der Biberpopulation in Auftrag gegeben worden. Diese kam zu dem Schluss, dass die Art in NÖ gesichert ist und somit eine Grundvoraussetzung dafür erfüllt ist, um in die Population der streng geschützten Tiere eingreifen zu können.
- In konkreten Fällen, etwa wenn Gefährdungen für Menschen bzw. Hab und Gut zu befürchten sind, können seit 1. September 2007 vom Land Ausnahmegenehmigungen zum Biberfang mittels Kasten- oder Röhrenfallen durch Jagdberechtigte erteilt werden. Sofern keine andere Lösung für den Verbleib der gefangenen Biber möglich ist, müssen diese möglichst schmerzfrei getötet werden.
Quelle: NÖN
So wurde eine Ortsversammlung einberufen, um über den Verbleib der Tiere zu diskutieren. Wichtige Diskussionsteilnehmer, wie der für den Wald zuständige Stadtrat Manfred Weigel oder StR Erwin Bernreiter, der für die Bachbette zuständig ist, haben gar nicht bzw. zu spät von dieser Versammlung erfahren.
Luger wirft dem Umweltstadtrat Leopold Hofbauer vor, „durch Abwesenheit geglänzt zu haben“. „Wäre meine Anwesenheit notwendig gewesen, dann wäre ich sicherlich zur Versammlung gekommen“, entgegnet Hofbauer.
Bei der Ortsversammlung wurde beschlossen, die Tiere schnellstmöglich aus dem Weg zu räumen. Und nun scheiden sich die Geister. Von Luger erfuhr die NÖN, dass angeblich drei der vier Biber, die im Göllersbach zwischen Kleinstetteldorf und Eggendorf im Thale leben, erschossen worden seien. Der Vierte befinde sich noch auf der Flucht. „Ich weiß das aus sicherer Quelle“, bekräftigt Luger.
Tiere werden gefangen und abgesiedelt – oder getötet
Die NÖN konfrontierte Ortsvorsteher Travnitschek mit diesen Vorwürfen. „Das ist ein Blödsinn, da haben Sie eine falsche Information. Die Tiere leben derzeit noch im Göllersbach“, betont der.
Laut Travnitschek wurde bei der Ortsversammlung beschlossen, die Tiere mit Fallen einzufangen und dann „abzusiedeln, wenn sie jemand will“. Oder sie werden getötet. Doch all dies kann erst nach einem Bescheid der Landesregierung geschehen, der an die Stadtgemeinde Hollabrunn ergeht. „Das wird rund ein bis zwei Monate dauern“, so der Ortsvorsteher. Erst als letzte Maßnahme werde der Biberdamm weggeräumt und auch einige Bäume entfernt, um zu verhindern, dass sich wieder Biber dort ansiedeln.
Bei einem Lokalaugenschein konnte sich die NÖN davon überzeugen, dass zumindest ein kleiner Biber noch am Leben ist. Denn dieser sprang noch vergnügt in den Göllersbach. Der Damm ist nur noch teilweise vorhanden. Spuren weisen jedoch darauf hin, dass bereits versucht wurde, die Dämme und auch die unterirdischen Gänge von Menschenhand bzw. durch Baggerschaufeln zu zerstören.
Über Biberleben oder -tod in Eggendorf hat nun, so scheint‘s, die Landesregierung zu entscheiden.
BIBER-GESETZ
- Seit 31. Mai 2007 steht fest: Wenn Biber zu große Schäden anrichten, dürfen sie, eine Genehmigung des Landes vorausgesetzt, gefangen werden. Zuvor war eine Studie zum Erhaltungszustand der Biberpopulation in Auftrag gegeben worden. Diese kam zu dem Schluss, dass die Art in NÖ gesichert ist und somit eine Grundvoraussetzung dafür erfüllt ist, um in die Population der streng geschützten Tiere eingreifen zu können.
- In konkreten Fällen, etwa wenn Gefährdungen für Menschen bzw. Hab und Gut zu befürchten sind, können seit 1. September 2007 vom Land Ausnahmegenehmigungen zum Biberfang mittels Kasten- oder Röhrenfallen durch Jagdberechtigte erteilt werden. Sofern keine andere Lösung für den Verbleib der gefangenen Biber möglich ist, müssen diese möglichst schmerzfrei getötet werden.
Quelle: NÖN