Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seltener Seeadler bei Bernhardsthal abgeschossen
Helmut71
03.02.2008, 10:27
Am 30.12.2007 ist bei Bernhardsthal ein seltener Seeadler abgeschossen worden. Wie jetzt in zahlreichen Printmedien , u.a. der "Krone" berichtet wurde, konnte der Schütze anhand von DNA-Analysen überführt werden. Es handelt sich um einen Jäger aus Bernhardsthal.
Siehe auch http://www.wwf.at/de/menu27/artikel575/
Helmut71
06.02.2008, 09:55
Nun berichtet auch die NÖN von dem dreisten Vogelmord...
Seeadler einfach abgeknallt
BERNHARDSTHAL / Ein Bernhardsthaler Hegeringleiter will nur eine Nebelkrähe abgeschossen haben.
VOM MICHAEL PFABIGAN
Kann man eine Nebelkrähe und einen Seeadler verwechseln? Alle glauben die Antwort zu kennen: Nein.
Trotzdem soll genau dieser Irrtum einem Bernhardsthaler Jäger passiert sein. Der World Wildlife Fonds spricht von dreistem Vogelmord, auch der Landesjagdverband ist nicht gerade begeistert vom Vorfall: Ein Jogger war am 30. Dezember zwischen Bernhardsthal und Altlichtenwarth unterwegs und beobachtete drei in einem Baum sitzende Greifvögel. Plötzlich, so der Augenzeuge, habe ein Schuss geknallt und einer der Vögel sei mit weit gespreizten Flügeln auf die Straße gestürzt. Dann war ein Auto zum abgeschossenen Tier gefahren, habe den Kadaver schnell gepackt und in den Kofferraum geschmissen - und sei davongerast. Zurück waren auf der Straße nur einige Federn, Blut und Gewebereste geblieben.
Der Jogger lief sofort zur Polizei in Bernhardsthal und erstatte Anzeige. Denn der Schuss war zudem in seine Richtung abgegeben worden. Zum Glück für die Polizei konnte er den Mann und dessen Auto sehr gut beschreiben, die Polizei hatte den mutmaßlichen Schützen rasch ausgeforscht. Der Jäger, er ist zugleich Hegeringleiter, gab vorerst an, er sei am angegebenen Ort gewesen, er habe aber nur eine Nebelkrähe geschossen und den Kadaver in der Thaya versenkt.
Ausgesprochenes Lob vom WWF gibt es für die Arbeit der Polizei: Nicht nur, dass sie rasch einen Verdächtigen ausforschen konnte, sie sicherte auch sofort notwendige Spuren am Tatort: Blut und Federn wurden in das molekularsystematische Labor im Naturhistorischen Museum zur DNA-Analyse eingeschickt, Fotos vom Tatort wurden an die Bezirkshauptmannschaft, bei der der Fall liegt, weiter geleitet. Das Ergebnis der DNA-Analyse: Es handelte sich beim gefundenen Blut zweifelsfrei um jenes eines Seeadlers.
Bei der zweiten Befragung durch die Polizei soll sich aber die Aussage des Verdächtigen plötzlich geändert haben: Er habe das falsch verstanden, er sei am fraglichen Tag nicht jagen gewesen. Die Polizei fragte weiter nach. Die Letztfassung der Version des Jägers: Er sei doch jagen gewesen, aber nicht am Tatort.
Kann man Nebelkrähe und Seeadler verwechseln? „Die kann man nicht verwechseln!“ Da ist sich Bezirksjägermeister Gottfried Klinghofer sicher. Und: Für den verdächtigen Jäger gilt die Unschuldsvermutung, der Betroffene gilt erst als schuldig, wenn er überführt ist. Der verdächtigte Jäger habe sich bisher nie auffällig verhalten, er habe sogar mitgemacht, wenn es darum ging, die Greifvogelpopulation im Revier zu zählen.
Ob es denn bei den Jägern üblich sei, Kadaver einfach in Gewässern zu entsorgen?
„Nein, ist es nicht. Das kann ich auch nicht gut heißen! So etwas wird normalerweise vergraben“, meint Klinghofer. Der Bezirksjägermeister hofft, dass der Täter doch nicht aus der 2.400 Personen starken Gruppe der Jäger im Bezirk kommt: „Es ist wieder modern, Trophäen an den Wänden hängen zu haben, da ist es schon möglich, dass sich ein Nichtjäger eine solche holen wollte!“
Wenn es aber doch ein Jäger war? „Dann wird er sicher nicht mehr jagen gehen!“ Da ist sich Klinghofer sicher. Denn neben dem Entzug der Jagdkarte droht dem Waidmann auch ein Verfahren vor dem Ehrengericht - und dieses kann ein lebenslanges Jagdverbot aussprechen.
„Es tut halt weh, wenn man sich bemüht, ein gutes Image der Jäger aufzubauen und dann passiert so etwas. Denn egal, wer es war, den Schwarzen Peter haben die Jäger!“
Helmut71
06.07.2008, 11:32
in diesem Fall gibts wieder eine neue Entwicklung - wie DNA-Spuren bestätigten, müssen sich in besagtem Kofferraum zwei tote Seeadler befunden haben!
DNA-Spuren von zwei Adlern im Kofferraum
BERNHARDSTHAL / Die Experten fanden Spuren von zwei Seeadlern im Auto des verdächtigen Bernhardsthaler Adler-Schützen.
VON MICHAEL PFABIGAN
Knalleffekt nach der DNA-Untersuchung jener Spuren, die im Kofferraum eines Hegeringleiters und Polizisten gefunden wurden, der im Verdacht steht, einen Adler statt, wie behauptet, einer Nebelkrähe abgeschossen zu haben. Denn die gefundene DNA stammte nicht von einem, sondern von zwei Adlern!
Zur Erinnerung: Im 30. Dezember 2007 soll der Hegeringleiter einen Vogel abgeschossen haben, ein Passant beobachtete ihn, wie er das tote Tier eiligst in sein Auto eingeladen hatte und davongerast war. Der Zeuge sprach von einem seltenen Seeadler, der Jägersmann gab an, dass er nur eine Nebelkrähe geschossen habe. Den Kadaver habe er in die Thaya geworfen.
Den Fall ins Rollen brachte ein Jogger, der den Vorfall beobachtete, ihn zutiefst mysteriös gefunden und anschließend bei der Polizei Bernhardsthal angezeigt hatte.
Das DNA-Gutachten möchte Bezirkshauptmann-Stellvertreterin Maria Gruber als bei der Bezirkshauptmannschaft zuständige Referentin weder bestätigen noch dementieren: „In einem laufenden Verwaltungsstrafverfahren kann ich keine Auskunft geben“, wehrt sie Frage ab. Sie ist aber zuversichtlich, dass die Ermittlungen bis Ende Juli abgeschlossen sein werden, sollten vom Beschuldigten nicht noch wesentliche neuen Erkenntnisse in das Verfahren eingebracht werden.
Was droht dem Hegeringleiter? Eine Geldbuße bis zu 7.000 Euro, da er nach dem Jagdgesetz ein ganzjährig geschütztes Tier geschossen hat, der Jagdkartenentzug, wenn es sich herausstellt, dass er gegen die Waidgerechtigkeit verstoßen hat und eine weitere Geldstrafe nach dem Naturschutzgesetz.
Auch vor Gericht wird sich der Jäger verantworten müssen: Wegen des Verdachtes der Gefährdung des Tier- oder Pflanzenbestandes, so die Anklage. Maximale Strafdrohung: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
„Prinzipiell muss man von einem Einzelfall ausgehen“, meint Christian Pichler vom Seeadler-Projekt des WWF. Aber auch regelmäßig abgegebene Warnschüsse in Richtung der Adler können dazu führen, dass sie aus dem Revier abwandern. Jedenfalls könne man bei der gezeigten Reaktion des Bernhardsthaler Jägers nicht von einer Kurzschlusshandlung reden.
Dass sich die DNA von zwei Seeadlern im Auto des Bernhardsthaler Jägers gefunden habe, findet man beim WWF höchst interessant - immerhin erfuhren die Adlerschützer von der NÖN die Neuigkeit.
Welche Auswirkungen wird die Tat auf seinen Dienst bei der Polizei haben? Keine. Denn er wird seine Pension in Bälde antreten.
Quelle: NÖN
Mysticus
07.07.2008, 21:12
:mad::mad::mad:
Was geht in einem Menschen vor, der aus Trophäengier und Mörderslust so ein wunderschönes und seltenes Tier einfach abschießt, noch dazu feige mir einem Gewehr.
Dann wurdern sich alle, wieso die Jäger so einen schlechten Ruf haben.
Sofortiger Lizenzentzug, fette Geldstrafe (mindestnes 10 000 €), und an den Pranger stellen.
Freispruch im Seeadler-Prozess
Der Prozess um jenen geschützen Seeadler, der im Dezember in einem Waldstück im Weinviertel abgeschossen wurde, ist am Freitag am Landesgericht Korneuburg mit einem Freispruch des 59-jährigen Schützen zu Ende gegangen.
War das Tier ein "Wintergast"?
Dem Mann wurde eine Gefährdung des Tierbestandes in erheblichem Ausmaß zur Last gelegt. Maßgeblich für die Entscheidung von Richterin Xenia Krapfenbauer war der Umstand, dass nicht geklärt werden konnte, ob das getötete Tier zur heimischen Stammpopulation oder den ausländischen "Wintergästen" gezählt hat.
59-Jähriger: "Bin nicht schuldig"
Der 59-jährige Niederösterreicher bekannte sich nicht schuldig und gab an, es sei niemals ein Seeadler in seinem Fahrzeug gewesen. Ein Jogger hatte im Dezember 2007 einen Schuss gehört, wenig später sei ein Auto losgefahren. Dies habe der Zeuge wahrgenommen.
In der Folge gefundene DNA-Spuren am Verbandskasten in der Beifahrertüre bzw. an der Heckklappe des Pkw wären der Tierart zuzurechnen gewesen.
Gefährdung der Tierwelt nicht gegeben
Der Freispruch gegen den Mann gründete sich darauf, weil nicht mehr festgestellt werden konnte, ob der Seeadler zur heimischen Stammpopulation gezählt hat oder nicht. Daher habe keine konkrete Gefährdung der Tierwelt in erheblichem Ausmaß vorgelegen.
Der Kern der Seeadler zähle laut Krapfenbauer in Ostösterreich sechs bis sieben Paare, "dazu kommen aber noch rund '140 Wintergäste'".
Richterin: "Freispruch keine Verharmlosung"
Krapfenbauer meinte, der vorerst nicht rechtskräftige Freispruch sei keinesfalls eine Verharmlosung des Abschusses. So etwas sei eine "sehr ernste Sache".
Während der 59-Jährige strafrechtlich freigesprochen wurde, werde die Causa verwaltungsrechtlich fortgesetzt.
Quelle: orf.at
Nejachapi
23.08.2008, 22:37
Bravo!:(
Jäger, die gleichzeitig auch noch Polizisten sind, können sich wohl alles erlauben. Ein Hoch auf die österreichische Justiz.
Helmut71
24.08.2008, 00:04
Ich finde die Begründung der Richterin gelinde gesagt merkwüdig. Welchen Unterschied macht es, ob daas Tier zur heimischen Stammpopulation gehört oder ein Zuggast ist? Es handelt sich doch in jedem Fall um eine vom Aussterben bedrohte Tierart....ob die Frau Richterin evt. selber Jägerin ist?
Hat man eigentlich vom WWF was zu diesem Fall gehört?
Da war ich ein bissl voreilig mit meiner Frage.
Ja hat man:
siehe
http://www.wwf.at/de/menu27/artikel844/
Überraschendes Gerichtsurteil zum „Seeadler Vogelmord“
Freispruch betrifft nur den Vorwurf der Bestandsgefährdung. Indizien für den Abschuss zweier Seeadler sind erdrückend!
Helmut71
16.03.2009, 14:34
auch zu diesem Fall gibt es neue Entwicklungen. Der Prozess hat mit einem Schuldspruch und anschließender Berufung geendet.
„Das ist kein Adlerblut!“
BERNHARDSTHAL, MISTELBACH / Jener Bernhardsthaler Jäger, der einen Seeadler geschossen haben soll, berief gegen Verwaltungsstrafe.
VON MICHAEL PFABIGAN
Nochmals aufgerollt wurde das Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Bernhardsthaler Jäger, der am 30. Dezember 2007 einen Seeadler geschossen und anschließend in der Thaya versenkt haben soll.
Die Bezirkshauptmannschaft hatte den Weidmann des unjagdlichen Verhaltens für schuldig befunden und eine Strafe von 4.000 Euro verhängt, da Adler zu ganzjährig geschützten Tieren zählen. Dagegen widerriefen der mutmaßliche Adlerschütze und sein Anwalt Leopold Boyer. Gestärkt sahen sie ihre Position nicht nur im Urteil des Landesgerichts Korneuburg, das den Vorwurf des Verdachtes der Gefährdung der Adlerpopulation in Österreich verwarf und den Bernhardsthaler für in diesem Punkt unschuldig erklärt hatte. Weiteres Argument von Rechtsanwalt Boyer: „Mein Mandant war bei den Ermittlungen immer hilfsbereit. Wenn er schuldig gewesen wäre, hätte er Beweise verschwinden lassen können!“.
Rückblende auf den 30. Dezember 2007: Ein Jogger sieht am Vormittag drei große Vögel auf einem Baum sitzen. Plötzlich bricht ein Schuss und einer der Vögel fällt zu Boden. Ein Toyota fährt auf den liegenden Vogel zu, die Tür wird geöffnet und der Vogel ins Wageninnere gezogen, der Wagen fährt weg.
Der Jogger, ein Arzt, erstattet Anzeige. Aufgrund der Autobeschreibung klopfen die Beamten der Polizei Bernhardsthal bei dem Jäger und Kollegen. Der führt sie bereitwillig zu dem Auto, macht aber widersprüchliche Angaben bzw. gibt differierende Versionen zu seinem Aufenthalt am Tatort an. Die Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wird erstattet.
Einige Wochen darauf schaltet sich das Landeskriminalamt, bei Adlerfällen routinemäßig, ein. Wieder wird das mutmaßliche Tatfahrzeug gesichtet, irgendwann Anfang Februar, sechs Wochen nach dem Tod des Adlers, kommt die Spurensicherung und findet Blut im Auto des Jägers.
DNA-Analysen im Labor des Naturhistorischen Museums ergeben: Das Blut aus dem Kofferraum und einer Verbandskassette aus der Fahrertür stammt zweifelsfrei von Seeadlern, das Blut an der Verbandskassette stammt zudem vom gleichen Tier, wie das nach dem Abschuss am Tatort gefundene Blut.
Rechtsanwalt Boyer legte bei der Berufung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Mistelbach ein Gegengutachten von der Gerichtsmedizin Wien vor, das zwar Blut, aber keines von Adlern auf der Verbandskassette gefunden haben will. Zudem sei die Prüferin des Naturhistorischen Museums keine gerichtlich beeidete Sachverständige.
Der Jäger selbst, mit all den Vorwürfen neuerlich konfrontiert, immerhin traten bei der Berufung rund zehn Zeugen auf, kann sich die Vorwürfe nicht erklären: „Wenn ich den Adler ins Auto gezogen hätte, wie der Zeuge schildert, müssten doch Fahrer- und Beifahrersitz vom Blut besudelt sein!“ Stattdessen hatten die Ermittler nur für das Auge kaum sichtbare Blutspuren auf der Kassette gefunden, seitens der Bezirkshauptmannschaft ist man weiter von der Schuld des Jägers überzeugt.
Richterin Christine Trixner schloss die Verhandlung ohne Beschluss, das Urteil wird schriftlich in zwei bis drei Wochen ergehen.
Quelle: NÖN
Helmut71
06.05.2009, 12:35
Die Causa dürfte mit Verurteilung und Entzug der Jagdkarte nun abgeschlossen sein.
Jagdkarte für fünf Jahre weg
MISTELBACH / Jener Jäger, der einen Seeadler geschossen haben soll, verlor zusätzlich zur Geldstrafe jetzt auch alle seine Ämter in der Jägerschaft.
Einen Schlussstrich unter die Causa Adler-Abschuss zog jetzt die Bezirkshauptmannschaft:
Nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat die über einen Bernhardsthaler Jäger verhängte Strafe bestätigt hatte, wurde ihm jetzt auch die Jagdkarte auf fünf Jahre, die Höchststrafe, entzogen.
Der Verwaltungssenat hatte den Weidmann für schuldig befunden, am 30. Dezember 2007 einen Seeadler aus größerer Distanz geschossen und anschließend in der Thaya versenkt zu haben. Überführt hatten den Jäger, der die Tat stets geleugnet hatte, Adlerblutspuren in seinem Auto - pikanterweise von zwei Tieren - und widersprüchliche Angaben bei der Einvernahme durch die Polizei.
Wegen des groben Verstoßes gegen die Weidgerechtigkeit - Seeadler sind ganzjährig geschützte Tiere - hatte die Bezirkshauptmannschaft eine Strafe von 4.000 Euro verhängt, die bestätigt und um 1.200 Euro Verfahrenskosten erhöht wurden.
Mit dem Entzug der Jagdkarte verliert der Jäger, er ist auch Leiter des Hegeringes Bernhardsthal, alle seine Funktionen in der Jägerschaft und als Sachverständiger.
„Wir hoffen, dass damit wieder Ruhe in die Jägerschaft einzieht“, hofft die für das Jagdrecht bei der BH zuständige Bezirkshauptmann-Stellvertreterin Maria Gruber. Immerhin habe sich der Fall lange genug gezogen.
Quelle: NÖN
Charlemagne
06.05.2009, 12:46
Die Causa dürfte mit Verurteilung und Entzug der Jagdkarte nun abgeschlossen sein.
! abwarten ! ...... :mad:
Powered by vBulletin® Version 4.1.10 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.